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Frisör/Frisörin - Ausbildung

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Drei Jahre dauert die Berufsausbildung zum Friseur. Vermittelt wird alles, was ein moderner Friseur braucht: neben handwerklichen Fähigkeiten auch Kenntnisse in Salonmanagement, Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz und Technologie.
In der Prüfungsordnung sind praktisches Können und theoretisches Wissen gleichberechtigt. Zur gestreckten Gesellenprüfung (Teil 1 nach ca. 18 Monaten - Teil 2 nach ca. 36 Monaten)  gehören Prüfungsarbeiten, die alle Friseurdienstleistungen inklusive der Kosmetik umfassen. Diese werden nach intensiver Beratung und anhand von Kundenwünschen erstellt.

Nach der neuen Ausbildungsordnung ist der Teil 1 ("Klassische Friseurarbeit") mit 25% am Gesamtergebnis beteiligt, während der Teil 2 ("Ausführen einer modernen Friseurarbeit/besonderer Anlass") mit 75% in das Endergebnis einfließt.

Die Gesellenprüfung ist insgesamt bestanden, wenn die Leistungen

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 mit mindestens ausreichend,

  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend,

  • im Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen mit mindestens ausreichend,

  • in mindestens 2 der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens ausreichend und

  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend

bewertet worden sind!

Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen gerne:

OStR Matthias Heeren - Teamleiter

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