Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte/r
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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Aufgaben und Tätigkeiten
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Sie nehmen in Anwaltsnotariaten Vertretungs- und Beurkundungsaufträge entgegen, vereinbaren Termine und bereiten diese vor. Sie führen Akten, Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorhanden sind. In notariellen Angelegenheiten fordern sie oft Dokumente für Beurkundungen an, z.B. bei der Ausfertigung von Grundstückskaufverträgen.
Nach Vorgaben der Anwaltsnotare verfassen sie Schriftstücke im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten oder für Mahnungen und Zwangsvollstreckungen. Sie sind aber auch in der Lage, Erbscheinanträge, Vollmachten, eidesstattliche Versicherungen und einfache Verträge selbstständig zu entwerfen. Darüber hinaus gehören Gebührenberechnung, Rechnungserstellung, Überwachung und Verbuchung der Zahlungseingänge ebenso zu ihren Aufgaben wie die Bearbeitung der gesamten Korrespondenz.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten in Anwaltsnotariaten oder in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z.B. von Banken, Versicherungen, Immobilien- und Handelsunternehmen oder der öffentlichen Verwaltung. Dort sind sie vorwiegend in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen tätig.