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Steuerfachangestellte/r

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Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Steuerfachangestellte führen - neben den allgemeinen Büro- und Verwaltungsarbeiten - insbesondere Buchführungs- und Abschlussarbeiten für die Mandanten von Steuer- oder Wirtschaftsprüfern durch. Darüber hinaus übernehmen sie die technische Personalverwaltung, z.B. Lohnabrechnungen für Mandanten. Sie erklären Mandanten einschlägige rechtliche Bestimmungen, fertigen für sie Steuererklärungen an und prüfen Steuerbescheide. Ebenso gehört die Assistenz bei der Vertretung der Mandanten vor Finanzgerichten mit zu ihren Aufgaben.
 
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Steuerfachangestellte im Bereich der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe, z.B. bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsunternehmen. Ihr Arbeitsplatz innerhalb dieser Praxen und Kanzleien ist das Büro.
 
Steuerfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
 
 
 

Die Ausbildungsinhalte

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden beispielsweise:
 
  • wie man Postein- und Postausgang bearbeitet, Vorgänge des Zahlungsverkehrs bearbeitet sowie Termine plant und bei der Fristenkontrolle mitwirkt
  • welche gebräuchlichen Formen der Buchführung es gibt und wann sie jeweils angewendet werden
  • wie mit steuerlichen Vorschriften, Richtlinien, Rechtsprechung und Fachliteratur umgegangen wird
  • wie Besteuerungsgrundlagen ermittelt und Einkommensteuererklärungen erstellt werden
  • wie man bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen mitwirkt
Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
 
  • wie unterschiedliche Programme der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere für die Finanzbuchhaltung, gehandhabt werden
  • welche Regelungen zur Datensicherheit es gibt
  • wie Aktenvermerke selbständig verfasst werden
  • wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt sowie Lohn- und Gehaltskonten geführt werden
  • wie Umsatzsteuererklärungen erstellt und Umsatzsteuerbescheide geprüft werden

 

Im 3. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden zum Beispiel:
  • wie man Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung und Erlass sowie Aufrechnungserklärungen entwirft
  • wie steuerpflichtiges Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz und nach dem Körperschaftssteuergesetz unterschieden wird
  • wie Gewerbesteuerrückstellungen berechnet sowie Gewerbesteuererklärungen erstellt werden
  • wie Vermögenssteuererklärungen erstellt und -bescheide geprüft werden
  • wie man Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen aus der Buchführung entwickelt
 


Bücherliste

buecherliste

 

 


Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.

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