Sekretariat
Friseur/ FriseurinAusbildung

Friseur/ Friseurin

Als Friseurin oder Friseur reinigst, pflegst, schneidest, färbst und formst du Haare und berätst Kundinnen und Kunden bei der Wahl der Frisur.

  • Beraten: Auf dem Weg zu einer neuen Frisur oder der richtigen Reinigung und Pflege der Haare berätst du deine Kundinnen und Kunden – mit Empathie und Blick für Gesichtsform und Typ.

  • Schneiden: Bob, Pixie oder Stufen – mithilfe deiner handwerklichen Fähigkeiten, deinem technischen Fachwissen sowie den richtigen Werkzeugen kreierst du den gewünschten Haarschnitt oder setzt die geplante Frisur um.

  • Färben: Grauhaarabdeckung oder Highlights, du weißt, welche Farben und Techniken gerade im Trend liegen und kannst sie versiert anwenden.

  • Frisieren: Bei ausgefallenen Hochsteck- oder Flechtfrisuren, Haarverlängerung oder spezieller Pflege bist du kompetente/-r Ansprechpartner/-in und erfüllst die Wünsche deiner Kundschaft auf qualitativ hochwertigem Niveau.

Quelle:

https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe/berufsprofile/friseurin; 12.2.24

Voraussetzung

Voraussetzung

Der Abschluss eines bei der Handwerkskammer Ostfriesland eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb bzw. das Vorliegen einer bewilligten Einstiegsqualifizierung (EQJ).

Eine erfolgreiche Ausbildung baut idealerweise auf dem Hauptschulabschluss auf, ist aber rechtlich nicht vorgeschrieben.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Bildungsgangleiterin Körperpflege              

StR`in Renate Nowinski                                                     

E-Mail: renate.nowinski@bbs1-aurich.eu

 AP HP Renate Nowinski 1250Px

 

Aufbau des Bildungsgangs

Aufbau

Dauer des Bildungsgangs

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an 1,5 Tagen pro Woche,
  • im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 1

  • Zeitpunkt: nach 18 Monaten
  • Relevant für die schriftlichen Fragestellungen sind die (schulischen) Lernfelder 1-7.
  • Für den Prüfungsbereich „Basisfriseurarbeiten“ bestehen u.a. folgende Vorgaben:

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen,

- Haare mit klassischen Techniken schneiden,

- Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten,

- Geräte, Materialien und Arbeitsmittel auswählen und einsetzen sowie den
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer
Anforderungen einrichten und pflegen,

- Kunden serviceorientiert betreuen,

- die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen
und die Vorgehensweise begründen kann.

Die Prüfungszeit beträgt für die Arbeitsaufgabe 210 Minuten und für die schriftlichen Fragestellungen 60 Minuten. Das Prüfungsstück (der Herrenhaarschnitt inkl. Frisur) soll einen zeitlichen Umfang von 60 Minuten haben.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 2

  • Zeitpunkt: Ende der Ausbildungsdauer (i.d.R. nach 36 Monaten).
    • Schriftliche Fragestellungen in drei Bereichen: vor den Sommerferien.
    • Berufsspezifische Fertigkeiten/ Fähigkeiten: typischerweise Juli/ August.

Teil 2 der Gesellenprüfung besteht insgesamt aus den folgenden Prüfungsbereichen:

1. Friseur- und Kosmetikdienstleistungen

2. Friseurtechniken

3. Betriebsorganisation und Kundenmanagement

4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Eine mündliche Prüfung ist nur dann vorgesehen, wenn die Bereiche 1 – 4 noch nicht mindestens die Note „ausreichend“ ergeben und die (rechnerische) Möglichkeit besteht, diese noch zu erreichen.

Abschließende Gewichtung

Teil 1 trägt zu 25%, Teil 2 zu 75% am Gesamtergebnis bei.

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden ausgehändigt:

a) Der Gesellenbrief der Handwerkskammer Ostfriesland über die bestandene Abschlussprüfung,

b) das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt: 3,0

Deutsch: 3

Englisch: 3

Berufsbezogener Lernbereich: 3

Weitere Hinweise

Hinweise

Berufsschultage

Grundstufe: Montag und Donnerstag (14-täglich)

Fachstufe 1: Dienstag

Fachstufe 2: Montag

Bücherliste

https://www.bbs1-aurich.de/home/images/KF_B%C3%BCcherliste.pdf

Externe Links

Rahmenlehrplan für Auszubildende im Friseurhandwerk

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Friseur08-04-11-i-d-F-22-06-10.pdf

Landesinnungsverband Niedersachsen

https://www.friseure-nds.de/

Branchenvideo

https://www.youtube.com/watch?v=AsU9gvFhiP0

Informationen zum Ausbildungsberuf

https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe/berufsprofile/friseurin

Voraussetzung

Voraussetzung

Der Abschluss eines bei der Handwerkskammer Ostfriesland eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb bzw. das Vorliegen einer bewilligten Einstiegsqualifizierung (EQJ).

Eine erfolgreiche Ausbildung baut idealerweise auf dem Hauptschulabschluss auf, ist aber rechtlich nicht vorgeschrieben.

Ansprechpartner

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Bildungsgangleiterin Körperpflege              

StR`in Renate Nowinski                                                     

E-Mail: renate.nowinski@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Aufbau

Dauer des Bildungsgangs

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an 1,5 Tagen pro Woche,
  • im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 1

  • Zeitpunkt: nach 18 Monaten
  • Relevant für die schriftlichen Fragestellungen sind die (schulischen) Lernfelder 1-7.
  • Für den Prüfungsbereich „Basisfriseurarbeiten“ bestehen u.a. folgende Vorgaben:

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen,

- Haare mit klassischen Techniken schneiden,

- Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten,

- Geräte, Materialien und Arbeitsmittel auswählen und einsetzen sowie den
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer
Anforderungen einrichten und pflegen,

- Kunden serviceorientiert betreuen,

- die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen
und die Vorgehensweise begründen kann.

Die Prüfungszeit beträgt für die Arbeitsaufgabe 210 Minuten und für die schriftlichen Fragestellungen 60 Minuten. Das Prüfungsstück (der Herrenhaarschnitt inkl. Frisur) soll einen zeitlichen Umfang von 60 Minuten haben.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 2

  • Zeitpunkt: Ende der Ausbildungsdauer (i.d.R. nach 36 Monaten).
    • Schriftliche Fragestellungen in drei Bereichen: vor den Sommerferien.
    • Berufsspezifische Fertigkeiten/ Fähigkeiten: typischerweise Juli/ August.

Teil 2 der Gesellenprüfung besteht insgesamt aus den folgenden Prüfungsbereichen:

1. Friseur- und Kosmetikdienstleistungen

2. Friseurtechniken

3. Betriebsorganisation und Kundenmanagement

4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Eine mündliche Prüfung ist nur dann vorgesehen, wenn die Bereiche 1 – 4 noch nicht mindestens die Note „ausreichend“ ergeben und die (rechnerische) Möglichkeit besteht, diese noch zu erreichen.

Abschließende Gewichtung

Teil 1 trägt zu 25%, Teil 2 zu 75% am Gesamtergebnis bei.

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden ausgehändigt:

a) Der Gesellenbrief der Handwerkskammer Ostfriesland über die bestandene Abschlussprüfung,

b) das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt: 3,0

Deutsch: 3

Englisch: 3

Berufsbezogener Lernbereich: 3

Weitere Hinweise

Hinweise

Berufsschultage

Grundstufe: Montag und Donnerstag (14-täglich)

Fachstufe 1: Dienstag

Fachstufe 2: Montag

Bücherliste

https://www.bbs1-aurich.de/home/images/KF_B%C3%BCcherliste.pdf

Externe Links

Rahmenlehrplan für Auszubildende im Friseurhandwerk

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Friseur08-04-11-i-d-F-22-06-10.pdf

Landesinnungsverband Niedersachsen

https://www.friseure-nds.de/

Branchenvideo

https://www.youtube.com/watch?v=AsU9gvFhiP0

Informationen zum Ausbildungsberuf

https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe/berufsprofile/friseurin

Voraussetzung

Voraussetzung

Der Abschluss eines bei der Handwerkskammer Ostfriesland eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb bzw. das Vorliegen einer bewilligten Einstiegsqualifizierung (EQJ).

Eine erfolgreiche Ausbildung baut idealerweise auf dem Hauptschulabschluss auf, ist aber rechtlich nicht vorgeschrieben.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Bildungsgangleiterin Körperpflege              

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E-Mail: renate.nowinski@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Aufbau

Dauer des Bildungsgangs

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an 1,5 Tagen pro Woche,
  • im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 1

  • Zeitpunkt: nach 18 Monaten
  • Relevant für die schriftlichen Fragestellungen sind die (schulischen) Lernfelder 1-7.
  • Für den Prüfungsbereich „Basisfriseurarbeiten“ bestehen u.a. folgende Vorgaben:

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen,

- Haare mit klassischen Techniken schneiden,

- Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten,

- Geräte, Materialien und Arbeitsmittel auswählen und einsetzen sowie den
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer
Anforderungen einrichten und pflegen,

- Kunden serviceorientiert betreuen,

- die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen
und die Vorgehensweise begründen kann.

Die Prüfungszeit beträgt für die Arbeitsaufgabe 210 Minuten und für die schriftlichen Fragestellungen 60 Minuten. Das Prüfungsstück (der Herrenhaarschnitt inkl. Frisur) soll einen zeitlichen Umfang von 60 Minuten haben.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 2

  • Zeitpunkt: Ende der Ausbildungsdauer (i.d.R. nach 36 Monaten).
    • Schriftliche Fragestellungen in drei Bereichen: vor den Sommerferien.
    • Berufsspezifische Fertigkeiten/ Fähigkeiten: typischerweise Juli/ August.

Teil 2 der Gesellenprüfung besteht insgesamt aus den folgenden Prüfungsbereichen:

1. Friseur- und Kosmetikdienstleistungen

2. Friseurtechniken

3. Betriebsorganisation und Kundenmanagement

4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Eine mündliche Prüfung ist nur dann vorgesehen, wenn die Bereiche 1 – 4 noch nicht mindestens die Note „ausreichend“ ergeben und die (rechnerische) Möglichkeit besteht, diese noch zu erreichen.

Abschließende Gewichtung

Teil 1 trägt zu 25%, Teil 2 zu 75% am Gesamtergebnis bei.

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden ausgehändigt:

a) Der Gesellenbrief der Handwerkskammer Ostfriesland über die bestandene Abschlussprüfung,

b) das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt: 3,0

Deutsch: 3

Englisch: 3

Berufsbezogener Lernbereich: 3

Weitere Hinweise

Hinweise

Berufsschultage

Grundstufe: Montag und Donnerstag (14-täglich)

Fachstufe 1: Dienstag

Fachstufe 2: Montag

Bücherliste

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Rahmenlehrplan für Auszubildende im Friseurhandwerk

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Informationen zum Ausbildungsberuf

https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe/berufsprofile/friseurin

Voraussetzung

Voraussetzung

Der Abschluss eines bei der Handwerkskammer Ostfriesland eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb bzw. das Vorliegen einer bewilligten Einstiegsqualifizierung (EQJ).

Eine erfolgreiche Ausbildung baut idealerweise auf dem Hauptschulabschluss auf, ist aber rechtlich nicht vorgeschrieben.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Bildungsgangleiterin Körperpflege              

StR`in Renate Nowinski                                                     

E-Mail: renate.nowinski@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Aufbau

Dauer des Bildungsgangs

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an 1,5 Tagen pro Woche,
  • im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 1

  • Zeitpunkt: nach 18 Monaten
  • Relevant für die schriftlichen Fragestellungen sind die (schulischen) Lernfelder 1-7.
  • Für den Prüfungsbereich „Basisfriseurarbeiten“ bestehen u.a. folgende Vorgaben:

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen,

- Haare mit klassischen Techniken schneiden,

- Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten,

- Geräte, Materialien und Arbeitsmittel auswählen und einsetzen sowie den
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer
Anforderungen einrichten und pflegen,

- Kunden serviceorientiert betreuen,

- die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen
und die Vorgehensweise begründen kann.

Die Prüfungszeit beträgt für die Arbeitsaufgabe 210 Minuten und für die schriftlichen Fragestellungen 60 Minuten. Das Prüfungsstück (der Herrenhaarschnitt inkl. Frisur) soll einen zeitlichen Umfang von 60 Minuten haben.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 2

  • Zeitpunkt: Ende der Ausbildungsdauer (i.d.R. nach 36 Monaten).
    • Schriftliche Fragestellungen in drei Bereichen: vor den Sommerferien.
    • Berufsspezifische Fertigkeiten/ Fähigkeiten: typischerweise Juli/ August.

Teil 2 der Gesellenprüfung besteht insgesamt aus den folgenden Prüfungsbereichen:

1. Friseur- und Kosmetikdienstleistungen

2. Friseurtechniken

3. Betriebsorganisation und Kundenmanagement

4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Eine mündliche Prüfung ist nur dann vorgesehen, wenn die Bereiche 1 – 4 noch nicht mindestens die Note „ausreichend“ ergeben und die (rechnerische) Möglichkeit besteht, diese noch zu erreichen.

Abschließende Gewichtung

Teil 1 trägt zu 25%, Teil 2 zu 75% am Gesamtergebnis bei.

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden ausgehändigt:

a) Der Gesellenbrief der Handwerkskammer Ostfriesland über die bestandene Abschlussprüfung,

b) das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt: 3,0

Deutsch: 3

Englisch: 3

Berufsbezogener Lernbereich: 3

Weitere Hinweise

Hinweise

Berufsschultage

Grundstufe: Montag und Donnerstag (14-täglich)

Fachstufe 1: Dienstag

Fachstufe 2: Montag

Bücherliste

https://www.bbs1-aurich.de/home/images/KF_B%C3%BCcherliste.pdf

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Rahmenlehrplan für Auszubildende im Friseurhandwerk

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Friseur08-04-11-i-d-F-22-06-10.pdf

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https://www.youtube.com/watch?v=AsU9gvFhiP0

Informationen zum Ausbildungsberuf

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Voraussetzung

Voraussetzung

Der Abschluss eines bei der Handwerkskammer Ostfriesland eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb bzw. das Vorliegen einer bewilligten Einstiegsqualifizierung (EQJ).

Eine erfolgreiche Ausbildung baut idealerweise auf dem Hauptschulabschluss auf, ist aber rechtlich nicht vorgeschrieben.

Ansprechpartner

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Aufbau des Bildungsgangs

Aufbau

Dauer des Bildungsgangs

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an 1,5 Tagen pro Woche,
  • im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 1

  • Zeitpunkt: nach 18 Monaten
  • Relevant für die schriftlichen Fragestellungen sind die (schulischen) Lernfelder 1-7.
  • Für den Prüfungsbereich „Basisfriseurarbeiten“ bestehen u.a. folgende Vorgaben:

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen

- Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen,

- Augenbrauen färben und formen,

- Haare mit klassischen Techniken schneiden,

- Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten,

- Geräte, Materialien und Arbeitsmittel auswählen und einsetzen sowie den
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer
Anforderungen einrichten und pflegen,

- Kunden serviceorientiert betreuen,

- die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen
und die Vorgehensweise begründen kann.

Die Prüfungszeit beträgt für die Arbeitsaufgabe 210 Minuten und für die schriftlichen Fragestellungen 60 Minuten. Das Prüfungsstück (der Herrenhaarschnitt inkl. Frisur) soll einen zeitlichen Umfang von 60 Minuten haben.

Gestreckte Gesellenprüfung Teil 2

  • Zeitpunkt: Ende der Ausbildungsdauer (i.d.R. nach 36 Monaten).
    • Schriftliche Fragestellungen in drei Bereichen: vor den Sommerferien.
    • Berufsspezifische Fertigkeiten/ Fähigkeiten: typischerweise Juli/ August.

Teil 2 der Gesellenprüfung besteht insgesamt aus den folgenden Prüfungsbereichen:

1. Friseur- und Kosmetikdienstleistungen

2. Friseurtechniken

3. Betriebsorganisation und Kundenmanagement

4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Eine mündliche Prüfung ist nur dann vorgesehen, wenn die Bereiche 1 – 4 noch nicht mindestens die Note „ausreichend“ ergeben und die (rechnerische) Möglichkeit besteht, diese noch zu erreichen.

Abschließende Gewichtung

Teil 1 trägt zu 25%, Teil 2 zu 75% am Gesamtergebnis bei.

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden ausgehändigt:

a) Der Gesellenbrief der Handwerkskammer Ostfriesland über die bestandene Abschlussprüfung,

b) das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt: 3,0

Deutsch: 3

Englisch: 3

Berufsbezogener Lernbereich: 3

Weitere Hinweise

Hinweise

Berufsschultage

Grundstufe: Montag und Donnerstag (14-täglich)

Fachstufe 1: Dienstag

Fachstufe 2: Montag

Bücherliste

https://www.bbs1-aurich.de/home/images/KF_B%C3%BCcherliste.pdf

Externe Links

Rahmenlehrplan für Auszubildende im Friseurhandwerk

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Friseur08-04-11-i-d-F-22-06-10.pdf

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Anmeldungen

Die grundsätzliche Anmeldefrist beginnt nach den Halbjahresferien und endet am 28. Februar. Später eingehende Anmeldungen werden (sofern noch Plätze zur Verfügung stehen) nach Notendurchschnitt und Eingang berücksichtigt.