Sekretariat
Pflegefachmann/-frauAusbildung

Pflegefachmann/-frau

Der Pflegefachmann/ die Pflegefachfrau ist ein noch recht neuer Ausbildungsberuf, der seit Januar 2020 die Ausbildungen zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Altenpfleger und zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bündelt und ersetzt.

Die neue Ausbildung ist generalistisch, das bedeutet, die Auszubildenden lernen alle Pflegebereiche kennen.

Und: Ab sofort wirst du in dieser Ausbildung immer bezahlt!

Da die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau eine gebündelte Pflegeausbildung ist, können Pflegefachkräfte später in verschiedenen Pflegeberufen eingesetzt werden, weshalb die späteren Tätigkeiten von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz variieren können:

  • Tätigkeit in der Altenpflege

  • Tätigkeit in der (Kinder-) Krankenpflege

  • Tätigkeit in der Heilerziehungspflege

  • Dokumentation der Maßnahmen und verwaltende Tätigkeiten

Voraussetzung

Voraussetzung

Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb als Träger der praktischen Ausbildung.

Zugangsvoraussetzungen sind nach PflBG §11:

Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau/ -mann ist der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

oder

der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit einem Nachweis gemäß PflBG §11 Abs. 1 Satz 2

oder

der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Des Weiteren werden in Anlehnung an PflBG §2 Satz 2-4 benötigt:

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Ein Sprachzertifikat B2 als Nachweis über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (bei Schülerinnen und Schülern mit einem ausländischen Schulabschluss)

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Bildungsgangleiter Pflegefachfrau/-mann

OStR Volker Hart           

E-Mail: volker.hart@bbs1-aurich.eu

AP HP Volker Hart 1250Px

 

 

Aufbau des Bildungsgangs

Aufbau des Bildungsgangs

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.
  • Verlängerte Teilzeitausbildung über vier Jahre wird ebenfalls angeboten.

Unterrichtsorganisation:

  • Im 1. und 3. Ausbildungsjahr findet der Unterricht jeweils an drei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. Ausbildungsjahr findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Ende des zweiten Ausbildungsjahres (Mai-Juni)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind alle CE 1-11.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat Mai; Praktischer Teil: Monat Mai/Juni; Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Die einzelnen Prüfungsteile sind folgendermaßen zu absolvieren:

  • Schriftlicher Teil: drei Aufsichtsarbeiten zu je 120 Minuten,
  • Praktischer Teil: Vorbereitungsteil 180 Minuten (Prüfungstag 1); Durchführungsteil 240 Minuten (Prüfungstag 2),
  • Mündlicher Teil: Vorbereitungsteil 30 Minuten, Prüfung 40 Minuten.

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss / Berechtigung

Bei erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs werden folgende Zeugnisse ausgehändigt:

a) Abschlusszeugnis der Schule nach BBS-VO inkl. Anlage zum Abschlusszeugnis

b) Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung gemäß Anlage 8 PflAPrV.

Folgender schulischer Abschluss kann erreicht werden:

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Den Erweiterten Sekundarabschluss 1 erwirbt, wenn der berufsübergreifende Lernbereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Religion mit der Note „ausreichend“ bewertet worden ist und in den einzelnen Fächern entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft“ oder in höchstens einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise

Schultage:

  1. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Mittwoch
  2. Ausbildungsjahr: Donnerstag, Freitag
  3. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Freitag

Bücher:

Die Bücher werden vom Träger der praktischen Ausbildung gestellt.


Externe Links:

Rahmenpläne der Fachkommission nach §53 PflBG:

https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/16560

Pflegeberufegesetz (PflBG):

https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV):

https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/

 

Voraussetzung

Voraussetzung

Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb als Träger der praktischen Ausbildung.

Zugangsvoraussetzungen sind nach PflBG §11:

Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau/ -mann ist der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

oder

der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit einem Nachweis gemäß PflBG §11 Abs. 1 Satz 2

oder

der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Des Weiteren werden in Anlehnung an PflBG §2 Satz 2-4 benötigt:

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Ein Sprachzertifikat B2 als Nachweis über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (bei Schülerinnen und Schülern mit einem ausländischen Schulabschluss)

Ansprechpartner

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OStR Volker Hart           

E-Mail: volker.hart@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Aufbau des Bildungsgangs

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.
  • Verlängerte Teilzeitausbildung über vier Jahre wird ebenfalls angeboten.

Unterrichtsorganisation:

  • Im 1. und 3. Ausbildungsjahr findet der Unterricht jeweils an drei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. Ausbildungsjahr findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Ende des zweiten Ausbildungsjahres (Mai-Juni)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind alle CE 1-11.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat Mai; Praktischer Teil: Monat Mai/Juni; Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Die einzelnen Prüfungsteile sind folgendermaßen zu absolvieren:

  • Schriftlicher Teil: drei Aufsichtsarbeiten zu je 120 Minuten,
  • Praktischer Teil: Vorbereitungsteil 180 Minuten (Prüfungstag 1); Durchführungsteil 240 Minuten (Prüfungstag 2),
  • Mündlicher Teil: Vorbereitungsteil 30 Minuten, Prüfung 40 Minuten.

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss / Berechtigung

Bei erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs werden folgende Zeugnisse ausgehändigt:

a) Abschlusszeugnis der Schule nach BBS-VO inkl. Anlage zum Abschlusszeugnis

b) Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung gemäß Anlage 8 PflAPrV.

Folgender schulischer Abschluss kann erreicht werden:

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Den Erweiterten Sekundarabschluss 1 erwirbt, wenn der berufsübergreifende Lernbereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Religion mit der Note „ausreichend“ bewertet worden ist und in den einzelnen Fächern entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft“ oder in höchstens einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise

Schultage:

  1. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Mittwoch
  2. Ausbildungsjahr: Donnerstag, Freitag
  3. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Freitag

Bücher:

Die Bücher werden vom Träger der praktischen Ausbildung gestellt.


Externe Links:

Rahmenpläne der Fachkommission nach §53 PflBG:

https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/16560

Pflegeberufegesetz (PflBG):

https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV):

https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/

 

Voraussetzung

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Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb als Träger der praktischen Ausbildung.

Zugangsvoraussetzungen sind nach PflBG §11:

Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau/ -mann ist der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

oder

der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit einem Nachweis gemäß PflBG §11 Abs. 1 Satz 2

oder

der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Des Weiteren werden in Anlehnung an PflBG §2 Satz 2-4 benötigt:

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Ein Sprachzertifikat B2 als Nachweis über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (bei Schülerinnen und Schülern mit einem ausländischen Schulabschluss)

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Aufbau des Bildungsgangs

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Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.
  • Verlängerte Teilzeitausbildung über vier Jahre wird ebenfalls angeboten.

Unterrichtsorganisation:

  • Im 1. und 3. Ausbildungsjahr findet der Unterricht jeweils an drei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. Ausbildungsjahr findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Ende des zweiten Ausbildungsjahres (Mai-Juni)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind alle CE 1-11.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat Mai; Praktischer Teil: Monat Mai/Juni; Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Die einzelnen Prüfungsteile sind folgendermaßen zu absolvieren:

  • Schriftlicher Teil: drei Aufsichtsarbeiten zu je 120 Minuten,
  • Praktischer Teil: Vorbereitungsteil 180 Minuten (Prüfungstag 1); Durchführungsteil 240 Minuten (Prüfungstag 2),
  • Mündlicher Teil: Vorbereitungsteil 30 Minuten, Prüfung 40 Minuten.

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss / Berechtigung

Bei erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs werden folgende Zeugnisse ausgehändigt:

a) Abschlusszeugnis der Schule nach BBS-VO inkl. Anlage zum Abschlusszeugnis

b) Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung gemäß Anlage 8 PflAPrV.

Folgender schulischer Abschluss kann erreicht werden:

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Den Erweiterten Sekundarabschluss 1 erwirbt, wenn der berufsübergreifende Lernbereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Religion mit der Note „ausreichend“ bewertet worden ist und in den einzelnen Fächern entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft“ oder in höchstens einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise

Schultage:

  1. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Mittwoch
  2. Ausbildungsjahr: Donnerstag, Freitag
  3. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Freitag

Bücher:

Die Bücher werden vom Träger der praktischen Ausbildung gestellt.


Externe Links:

Rahmenpläne der Fachkommission nach §53 PflBG:

https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/16560

Pflegeberufegesetz (PflBG):

https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV):

https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/

 

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Voraussetzung

Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb als Träger der praktischen Ausbildung.

Zugangsvoraussetzungen sind nach PflBG §11:

Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau/ -mann ist der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

oder

der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit einem Nachweis gemäß PflBG §11 Abs. 1 Satz 2

oder

der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Des Weiteren werden in Anlehnung an PflBG §2 Satz 2-4 benötigt:

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Ein Sprachzertifikat B2 als Nachweis über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (bei Schülerinnen und Schülern mit einem ausländischen Schulabschluss)

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Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.
  • Verlängerte Teilzeitausbildung über vier Jahre wird ebenfalls angeboten.

Unterrichtsorganisation:

  • Im 1. und 3. Ausbildungsjahr findet der Unterricht jeweils an drei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. Ausbildungsjahr findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Ende des zweiten Ausbildungsjahres (Mai-Juni)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind alle CE 1-11.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat Mai; Praktischer Teil: Monat Mai/Juni; Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Die einzelnen Prüfungsteile sind folgendermaßen zu absolvieren:

  • Schriftlicher Teil: drei Aufsichtsarbeiten zu je 120 Minuten,
  • Praktischer Teil: Vorbereitungsteil 180 Minuten (Prüfungstag 1); Durchführungsteil 240 Minuten (Prüfungstag 2),
  • Mündlicher Teil: Vorbereitungsteil 30 Minuten, Prüfung 40 Minuten.

 

Abschluss / Berechtigung

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Bei erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs werden folgende Zeugnisse ausgehändigt:

a) Abschlusszeugnis der Schule nach BBS-VO inkl. Anlage zum Abschlusszeugnis

b) Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung gemäß Anlage 8 PflAPrV.

Folgender schulischer Abschluss kann erreicht werden:

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Den Erweiterten Sekundarabschluss 1 erwirbt, wenn der berufsübergreifende Lernbereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Religion mit der Note „ausreichend“ bewertet worden ist und in den einzelnen Fächern entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft“ oder in höchstens einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise

Schultage:

  1. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Mittwoch
  2. Ausbildungsjahr: Donnerstag, Freitag
  3. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Freitag

Bücher:

Die Bücher werden vom Träger der praktischen Ausbildung gestellt.


Externe Links:

Rahmenpläne der Fachkommission nach §53 PflBG:

https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/16560

Pflegeberufegesetz (PflBG):

https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV):

https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/

 

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Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb als Träger der praktischen Ausbildung.

Zugangsvoraussetzungen sind nach PflBG §11:

Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau/ -mann ist der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

oder

der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit einem Nachweis gemäß PflBG §11 Abs. 1 Satz 2

oder

der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Des Weiteren werden in Anlehnung an PflBG §2 Satz 2-4 benötigt:

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Ein Sprachzertifikat B2 als Nachweis über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (bei Schülerinnen und Schülern mit einem ausländischen Schulabschluss)

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  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.
  • Verlängerte Teilzeitausbildung über vier Jahre wird ebenfalls angeboten.

Unterrichtsorganisation:

  • Im 1. und 3. Ausbildungsjahr findet der Unterricht jeweils an drei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. Ausbildungsjahr findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Ende des zweiten Ausbildungsjahres (Mai-Juni)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind alle CE 1-11.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat Mai; Praktischer Teil: Monat Mai/Juni; Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Die einzelnen Prüfungsteile sind folgendermaßen zu absolvieren:

  • Schriftlicher Teil: drei Aufsichtsarbeiten zu je 120 Minuten,
  • Praktischer Teil: Vorbereitungsteil 180 Minuten (Prüfungstag 1); Durchführungsteil 240 Minuten (Prüfungstag 2),
  • Mündlicher Teil: Vorbereitungsteil 30 Minuten, Prüfung 40 Minuten.

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss / Berechtigung

Bei erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs werden folgende Zeugnisse ausgehändigt:

a) Abschlusszeugnis der Schule nach BBS-VO inkl. Anlage zum Abschlusszeugnis

b) Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung gemäß Anlage 8 PflAPrV.

Folgender schulischer Abschluss kann erreicht werden:

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Den Erweiterten Sekundarabschluss 1 erwirbt, wenn der berufsübergreifende Lernbereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Religion mit der Note „ausreichend“ bewertet worden ist und in den einzelnen Fächern entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft“ oder in höchstens einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise

Schultage:

  1. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Mittwoch
  2. Ausbildungsjahr: Donnerstag, Freitag
  3. Ausbildungsjahr: Montag, Dienstag, Freitag

Bücher:

Die Bücher werden vom Träger der praktischen Ausbildung gestellt.


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Rahmenpläne der Fachkommission nach §53 PflBG:

https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/16560

Pflegeberufegesetz (PflBG):

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Anmeldungen

Die grundsätzliche Anmeldefrist beginnt nach den Halbjahresferien und endet am 28. Februar. Später eingehende Anmeldungen werden (sofern noch Plätze zur Verfügung stehen) nach Notendurchschnitt und Eingang berücksichtigt.