Sekretariat
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/rAusbildung

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

In ihren Kanzleien managen sie den Büroalltag und sind für die täglichen Abläufe von großer Bedeutung:

Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten – auch gerne kurz ReNos und ReFas genannt. Sie überwachen die Einhaltung von Terminen und Fristen, kümmern sich um E-Mails und die Post und sind für die Kommunikation mit Mandanten über alle Kanäle hinweg verantwortlich. Darüber hinaus haben sie ein offenes Ohr für die Menschen, die sich mit ihren Problemen an die Kanzlei wenden.

ReNos/ReFas übernehmen in den Kanzleien die gesamte Büroorganisation und kennen alle Abläufe und Fälle. Sie nehmen die Mandanten telefonisch oder persönlich in Empfang und nehmen als Vorbereitung für den Anwalt relevante Daten und den Sachverhalt auf. Im weiteren Verlauf unterstützen sie Anwälte und Notare bei der Bearbeitung der Fälle und koordinieren Termine.

ReNos & ReFas haben ein Faible für alles Organisatorische, sie zeigen Eigeninitiative und verfügen über einen Sinn für Gerechtigkeit. Mandanten, die in die Kanzlei kommen, vermitteln sie das Gefühl, dass man sich ab sofort um ihre Probleme kümmern wird – sei es im Familienrecht, im Streit mit dem Arbeitgeber oder bei anderen rechtlichen Problemen, die juristischen Einsatz erfordern.

Übrigens: In den norddeutschen Bundesländern ist die Berufsausbildung zum/r Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in den meisten Fällen vereint. 
Du hast also nach der erfolgreichen ReNo-Ausbildung gleich zwei Berufsabschlüsse erworben - den zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und den zum/zur Notarfachangestellten.

 

 

Voraussetzung

Inhalt

Der Abschluss eines bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb.

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • gutem Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangleiter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)

OStR Thorsten Meyer                                                                        

E-Mail: thorsten.meyer@bbs1-aurich.eu

ap hp andre kamphus 1250px

 

Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) sowie im zweiten Ausbildungsjahr (Fachstufe 1) findet der Unterricht abwechselnd an ein oder zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im dritten Ausbildungsjahr (Fachstufe 2) findet der Unterricht einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres (August oder September eines Jahres)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind insbesondere die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/Mai; Mündlicher Teil: Monat Mai/Juni)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 16 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich - 150 Minuten (30 % der Note),
  • Vergütung und Kosten - 90 Minuten (30 % der Note),
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse – 60 Minuten (15 % der Note),
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mandanten- und Beteiligtenbetreuung (Mündliche Prüfung) - 15 Minuten (15 % der Note).

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Inhalt

Berufsschultage:

Grundstufe: Dienstag und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 1: Mittwoch und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 2: Montag

Zusatzqualifikation:

EDV-Zusatzqualifikationen; Erasmus-Praktika; KIG

Bücherliste:

https://www.bbs1-aurich.de/home/index.php/bildungsangebot/schulformen/bs/rf?start=2


Externe Links:

Rahmenlehrplan für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (ab 01.08.2015):

https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/ReNoPat14-06-27-E.pdf

Rechtsanwaltskammer Oldenburg:

https://www.rak-oldenburg.de/downloadbereich/category/19-ausbildung

Branchenvideo:

Vrbo YouTube Occasions Wins & Losses DE DE 16x9 15s

Informationen zum Ausbildungsberuf:

https://renoimnorden.de/

 

Voraussetzung

Inhalt

Der Abschluss eines bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb.

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • gutem Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangleiter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)

OStR Thorsten Meyer                                                                        

E-Mail: thorsten.meyer@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) sowie im zweiten Ausbildungsjahr (Fachstufe 1) findet der Unterricht abwechselnd an ein oder zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im dritten Ausbildungsjahr (Fachstufe 2) findet der Unterricht einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres (August oder September eines Jahres)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind insbesondere die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/Mai; Mündlicher Teil: Monat Mai/Juni)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 16 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich - 150 Minuten (30 % der Note),
  • Vergütung und Kosten - 90 Minuten (30 % der Note),
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse – 60 Minuten (15 % der Note),
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mandanten- und Beteiligtenbetreuung (Mündliche Prüfung) - 15 Minuten (15 % der Note).

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Inhalt

Berufsschultage:

Grundstufe: Dienstag und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 1: Mittwoch und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 2: Montag

Zusatzqualifikation:

EDV-Zusatzqualifikationen; Erasmus-Praktika; KIG

Bücherliste:

https://www.bbs1-aurich.de/home/index.php/bildungsangebot/schulformen/bs/rf?start=2


Externe Links:

Rahmenlehrplan für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (ab 01.08.2015):

https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/ReNoPat14-06-27-E.pdf

Rechtsanwaltskammer Oldenburg:

https://www.rak-oldenburg.de/downloadbereich/category/19-ausbildung

Branchenvideo:

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Informationen zum Ausbildungsberuf:

https://renoimnorden.de/

 

Voraussetzung

Inhalt

Der Abschluss eines bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb.

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • gutem Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangleiter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)

OStR Thorsten Meyer                                                                        

E-Mail: thorsten.meyer@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) sowie im zweiten Ausbildungsjahr (Fachstufe 1) findet der Unterricht abwechselnd an ein oder zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im dritten Ausbildungsjahr (Fachstufe 2) findet der Unterricht einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres (August oder September eines Jahres)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind insbesondere die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/Mai; Mündlicher Teil: Monat Mai/Juni)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 16 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich - 150 Minuten (30 % der Note),
  • Vergütung und Kosten - 90 Minuten (30 % der Note),
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse – 60 Minuten (15 % der Note),
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mandanten- und Beteiligtenbetreuung (Mündliche Prüfung) - 15 Minuten (15 % der Note).

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Inhalt

Berufsschultage:

Grundstufe: Dienstag und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 1: Mittwoch und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 2: Montag

Zusatzqualifikation:

EDV-Zusatzqualifikationen; Erasmus-Praktika; KIG

Bücherliste:

https://www.bbs1-aurich.de/home/index.php/bildungsangebot/schulformen/bs/rf?start=2


Externe Links:

Rahmenlehrplan für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (ab 01.08.2015):

https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/ReNoPat14-06-27-E.pdf

Rechtsanwaltskammer Oldenburg:

https://www.rak-oldenburg.de/downloadbereich/category/19-ausbildung

Branchenvideo:

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Informationen zum Ausbildungsberuf:

https://renoimnorden.de/

 

Voraussetzung

Inhalt

Der Abschluss eines bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb.

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • gutem Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangleiter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)

OStR Thorsten Meyer                                                                        

E-Mail: thorsten.meyer@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) sowie im zweiten Ausbildungsjahr (Fachstufe 1) findet der Unterricht abwechselnd an ein oder zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im dritten Ausbildungsjahr (Fachstufe 2) findet der Unterricht einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres (August oder September eines Jahres)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind insbesondere die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/Mai; Mündlicher Teil: Monat Mai/Juni)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 16 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich - 150 Minuten (30 % der Note),
  • Vergütung und Kosten - 90 Minuten (30 % der Note),
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse – 60 Minuten (15 % der Note),
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mandanten- und Beteiligtenbetreuung (Mündliche Prüfung) - 15 Minuten (15 % der Note).

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Inhalt

Berufsschultage:

Grundstufe: Dienstag und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 1: Mittwoch und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 2: Montag

Zusatzqualifikation:

EDV-Zusatzqualifikationen; Erasmus-Praktika; KIG

Bücherliste:

https://www.bbs1-aurich.de/home/index.php/bildungsangebot/schulformen/bs/rf?start=2


Externe Links:

Rahmenlehrplan für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (ab 01.08.2015):

https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/ReNoPat14-06-27-E.pdf

Rechtsanwaltskammer Oldenburg:

https://www.rak-oldenburg.de/downloadbereich/category/19-ausbildung

Branchenvideo:

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Informationen zum Ausbildungsberuf:

https://renoimnorden.de/

 

Voraussetzung

Inhalt

Der Abschluss eines bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb.

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • gutem Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangleiter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)

OStR Thorsten Meyer                                                                        

E-Mail: thorsten.meyer@bbs1-aurich.eu

ap hp andre kamphus 1250px

 

Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) sowie im zweiten Ausbildungsjahr (Fachstufe 1) findet der Unterricht abwechselnd an ein oder zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im dritten Ausbildungsjahr (Fachstufe 2) findet der Unterricht einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres (August oder September eines Jahres)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind insbesondere die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/Mai; Mündlicher Teil: Monat Mai/Juni)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 16 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich - 150 Minuten (30 % der Note),
  • Vergütung und Kosten - 90 Minuten (30 % der Note),
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse – 60 Minuten (15 % der Note),
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mandanten- und Beteiligtenbetreuung (Mündliche Prüfung) - 15 Minuten (15 % der Note).

 

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Inhalt

Berufsschultage:

Grundstufe: Dienstag und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 1: Mittwoch und (14-tägig) Donnerstag

Fachstufe 2: Montag

Zusatzqualifikation:

EDV-Zusatzqualifikationen; Erasmus-Praktika; KIG

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https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/ReNoPat14-06-27-E.pdf

Rechtsanwaltskammer Oldenburg:

https://www.rak-oldenburg.de/downloadbereich/category/19-ausbildung

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Anmeldungen

Die grundsätzliche Anmeldefrist beginnt nach den Halbjahresferien und endet am 28. Februar. Später eingehende Anmeldungen werden (sofern noch Plätze zur Verfügung stehen) nach Notendurchschnitt und Eingang berücksichtigt.