Sekretariat
Steuerfachangestellte/rAusbildung

Steuerfachangestellte/r

Mandanten betreuen und beraten, Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Jahresabschlüsse erstellen, Buchführung von Mandanten erledigen, oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen.

Das Aufgabenportfolio des Steuerfachangestellten ist vielfältig und abwechslungsreich.

Ihr habt Lust auf eine moderne und zukunftsorientierte Ausbildung, die an die Veränderungen der Arbeitswelt angepasst ist? Dann ist die Ausbildung zum/ zur Steuerfachangestellten vielleicht genau das richtige für Euch?!

Neben dem Bereich der Digitalisierung, die durch den Einsatz von elektronische Verfahren in modernen Steuerkanzleien stärker in den Fokus der Ausbildung gerückt ist, liegt ein weiterer Schwerpunkt der modernisierten Ausbildung in der Beratung von Mandanten bei steuerlichen Sachverhalten.

Voraussetzung

Inhalt :

Der Abschluss eines bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

 

 

Ansprechpartner

:

Bildungsgangleiter Steuerfachangestellte

OStR Andre Kamphus                                                                   

E-Mail: andre.kamphus@bbs1-aurich.eu

ap hp andre kamphus 1250px

 

Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt :

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Mitte der Ausbildungsdauer (Monat März)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/ Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 12 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Steuerlehre - 130 Minuten (35 % der Note): Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten,
  • Rechnungswesen - 110 Minuten (30 % der Note): Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mündliche Prüfung - 30 Minuten (25 % der Note): Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten.

Abschluss / Berechtigung

Inhalt :

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

 

Weitere Hinweise

Inhalt :

Berufsschultage:

Grundstufe: Montag und Freitag

Fachstufe 1: Mittwoch

Fachstufe 2: Donnerstag

Zusatzqualifikation:

Datev

Bucherliste:

https://bbs1-aurich.de/home/images/buecherlisten/B%C3%BCcherliste_SF_23-24neu.pdf
Externe Links:

Neuer Rahmenlehrplan für Steuerfachangestellte (01.08.2023):

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Steuerfachangestellte_EL-22-06-10.pdf

Steuerberaterkammer Niedersachsen:

https://www.stbk-niedersachsen.de/index_ger.html

Branchenvideo:

https://www.youtube.com/watch?v=A2gC3h9N-rk&t=8s

Informationen zum Ausbildungsberuf:

https://mehr-als-du-denkst.de/

Voraussetzung

Inhalt :

Der Abschluss eines bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

 

 

Ansprechpartner

:

Bildungsgangleiter Steuerfachangestellte

OStR Andre Kamphus                                                                   

E-Mail: andre.kamphus@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt :

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Mitte der Ausbildungsdauer (Monat März)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/ Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 12 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Steuerlehre - 130 Minuten (35 % der Note): Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten,
  • Rechnungswesen - 110 Minuten (30 % der Note): Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mündliche Prüfung - 30 Minuten (25 % der Note): Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten.

Abschluss / Berechtigung

Inhalt :

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

 

Weitere Hinweise

Inhalt :

Berufsschultage:

Grundstufe: Montag und Freitag

Fachstufe 1: Mittwoch

Fachstufe 2: Donnerstag

Zusatzqualifikation:

Datev

Bucherliste:

https://bbs1-aurich.de/home/images/buecherlisten/B%C3%BCcherliste_SF_23-24neu.pdf
Externe Links:

Neuer Rahmenlehrplan für Steuerfachangestellte (01.08.2023):

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Steuerfachangestellte_EL-22-06-10.pdf

Steuerberaterkammer Niedersachsen:

https://www.stbk-niedersachsen.de/index_ger.html

Branchenvideo:

https://www.youtube.com/watch?v=A2gC3h9N-rk&t=8s

Informationen zum Ausbildungsberuf:

https://mehr-als-du-denkst.de/

Voraussetzung

Inhalt :

Der Abschluss eines bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

 

 

Ansprechpartner

:

Bildungsgangleiter Steuerfachangestellte

OStR Andre Kamphus                                                                   

E-Mail: andre.kamphus@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt :

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Mitte der Ausbildungsdauer (Monat März)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/ Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 12 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Steuerlehre - 130 Minuten (35 % der Note): Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten,
  • Rechnungswesen - 110 Minuten (30 % der Note): Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mündliche Prüfung - 30 Minuten (25 % der Note): Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten.

Abschluss / Berechtigung

Inhalt :

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

 

Weitere Hinweise

Inhalt :

Berufsschultage:

Grundstufe: Montag und Freitag

Fachstufe 1: Mittwoch

Fachstufe 2: Donnerstag

Zusatzqualifikation:

Datev

Bucherliste:

https://bbs1-aurich.de/home/images/buecherlisten/B%C3%BCcherliste_SF_23-24neu.pdf
Externe Links:

Neuer Rahmenlehrplan für Steuerfachangestellte (01.08.2023):

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Steuerfachangestellte_EL-22-06-10.pdf

Steuerberaterkammer Niedersachsen:

https://www.stbk-niedersachsen.de/index_ger.html

Branchenvideo:

https://www.youtube.com/watch?v=A2gC3h9N-rk&t=8s

Informationen zum Ausbildungsberuf:

https://mehr-als-du-denkst.de/

Voraussetzung

Inhalt :

Der Abschluss eines bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

 

 

Ansprechpartner

:

Bildungsgangleiter Steuerfachangestellte

OStR Andre Kamphus                                                                   

E-Mail: andre.kamphus@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt :

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Mitte der Ausbildungsdauer (Monat März)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/ Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 12 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Steuerlehre - 130 Minuten (35 % der Note): Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten,
  • Rechnungswesen - 110 Minuten (30 % der Note): Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mündliche Prüfung - 30 Minuten (25 % der Note): Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten.

Abschluss / Berechtigung

Inhalt :

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

 

Weitere Hinweise

Inhalt :

Berufsschultage:

Grundstufe: Montag und Freitag

Fachstufe 1: Mittwoch

Fachstufe 2: Donnerstag

Zusatzqualifikation:

Datev

Bucherliste:

https://bbs1-aurich.de/home/images/buecherlisten/B%C3%BCcherliste_SF_23-24neu.pdf
Externe Links:

Neuer Rahmenlehrplan für Steuerfachangestellte (01.08.2023):

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Steuerfachangestellte_EL-22-06-10.pdf

Steuerberaterkammer Niedersachsen:

https://www.stbk-niedersachsen.de/index_ger.html

Branchenvideo:

https://www.youtube.com/watch?v=A2gC3h9N-rk&t=8s

Informationen zum Ausbildungsberuf:

https://mehr-als-du-denkst.de/

Voraussetzung

Inhalt :

Der Abschluss eines bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule Wirtschaft oder
  • Fachoberschule oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

 

 

Ansprechpartner

:

Bildungsgangleiter Steuerfachangestellte

OStR Andre Kamphus                                                                   

E-Mail: andre.kamphus@bbs1-aurich.eu

ap hp andre kamphus 1250px

 

Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt :

Dauer des Bildungsgangs:

  • Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsorganisation:

  • Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt.
  • Im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Zwischenprüfung

  • Termin: Mitte der Ausbildungsdauer (Monat März)
  • Relevant für die Zwischenprüfung sind die Lernfelder 1-4.

Abschlussprüfung

  • Termine: Ende der Ausbildungsdauer (Schriftlicher Teil: Monat April/ Mündlicher Teil: Monat Juni/Juli)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 12 Lernfelder des Rahmenlehrplans.

Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

  • Steuerlehre - 130 Minuten (35 % der Note): Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten,
  • Rechnungswesen - 110 Minuten (30 % der Note): Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
  • Mündliche Prüfung - 30 Minuten (25 % der Note): Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten.

Abschluss / Berechtigung

Inhalt :

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

 

Weitere Hinweise

Inhalt :

Berufsschultage:

Grundstufe: Montag und Freitag

Fachstufe 1: Mittwoch

Fachstufe 2: Donnerstag

Zusatzqualifikation:

Datev

Bucherliste:

https://bbs1-aurich.de/home/images/buecherlisten/B%C3%BCcherliste_SF_23-24neu.pdf
Externe Links:

Neuer Rahmenlehrplan für Steuerfachangestellte (01.08.2023):

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Steuerfachangestellte_EL-22-06-10.pdf

Steuerberaterkammer Niedersachsen:

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Branchenvideo:

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Informationen zum Ausbildungsberuf:

https://mehr-als-du-denkst.de/

Anmeldungen

Die grundsätzliche Anmeldefrist beginnt nach den Halbjahresferien und endet am 20. Februar. Später eingehende Anmeldungen werden (sofern noch Plätze zur Verfügung stehen) nach Notendurchschnitt und Eingang berücksichtigt.